Steuern
Hundesteuer
Kosten
erster Hund
30,00 €
zweiter Hund
60,00 €
jeder weitere Hund
120,00 €
Hebesätze der Gemeinde
Kosten
Grundsteuer A
310 v. H.
Grundsteuer B
310 v. H.
Gewerbesteuer
330 v. H.
Verbrauchsgebühren und Beiträge
Wasser
Wasserverbrauchsgebühr
Kosten
Grundgebühr bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h
30,00 € *
Wassergebühr pro m³
1,78 € *
*zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Herstellungsbeiträge
Kosten
Geschossfläche pro m²
4,08 € *
Grundstücksfläche pro m²
0,76 € *
*zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
Abwasserentsorgung
Gebühr
Kosten
Grundgebühr bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5m³/h
30,00 €
Schmutzwassereinleitung
2,34 €
Oberflächen- und Schmutzwassereinleitung
2,59 €
Herstellungsbeiträge
Kosten
Geschossfläche pro m²
7,01 €
Grundstücksfläche pro m²
0,34 €
Kurbeitrag
Personen ab
Kosten
Vollendung des 16. Lebensjahres
1,50 € (pro Tag)
Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
0,75 € (pro Tag)
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen mit Behinderung*
frei
Kurbeitragssatzung
Kurbeitragspauschalsatzung
Personen mit einem Behinderungsgrad ab 80 % und eine Begleitperson, die laut amtlichen Ausweis für die Betreuung der Person
mit Behinderung notwendig ist (Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich) sind kurbeitragsfrei .
Pauschaler Kurbeitrag (Zweitwohnungsbesitzer)
Für Einzelpersonen ab dem Kalenderjahr, in dem
Kosten
1. Das 6. Lebensjahr vollendet wird
37,50 € (jährlich)
2. Das 16. Lebensjahr vollendet wird
75,00 € (jährlich)
3. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen mit Behinderung*
frei
Personen mit einem Behinderungsgrad ab 80 % und eine Begleitperson, die laut amtlichen Ausweis für die Betreuung der Person
mit Behinderung notwendig ist (Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich) sind kurbeitragsfrei .
Grabgebühren Friedhof Lackenhäuser
Grabherstellungskosten
Kosten
Sargbeisetzung im Sommer
450,00 €
Sargbeisetzung im Winter
500,00 €
Urnenbeisetzung, ganzjährig
220,00 €
Grabgebühren pro Grabstätte
Kosten
ein Reihengrab, 20 Jahre Ruhefrist
150,00 €
ein Familiengrab, 20 Jahre Ruhefrist
250,00 €
ein Kindergrab, 10 Jahre Ruhefrist
75,00 €
Leichenhausgebühr
Kosten
Kinder unter 10 Jahren
20,00 €
Personen über 10 Jahren
40,00 €
Sonstige Gebühren
Kosten
Umbettung, ohne Sarg und Gebeinekiste innerhalb des Friedhofes (2 Gräber öffnen und schließen)
750,00 €
mit anschließender Überführung auswärts
375,00 €
Entfernen von Grabplatten
15,00 €
Gebühr für Fundament je Grabplatz
20,00 €
Genehmigungsgebühr für die Aufstellung von Grabmälern
3% (vom Wert des Denkmals)
Genehmigungsgebühr für die Vornahme gewerblicher Arbeiten am Friedhof
5,00 € - 30,00 €
Schreibgebühr für die Graburkunde bei Verlängerung des Benutzungsrechts oder Überschreibung
7,50 €
Öffnungszeiten
Gemeinde
Montag, Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr