Gemeinde Neureichenau wird „Digitales Amt“
Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung
Gemeinde Neureichenau wird „Digitales Amt“.
Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier.
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- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
- Antrag auf Befreiung vom Anlegen des Sicherheitsgurtes / vom Tragen des Schutzhelmes gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO
- Antrag auf einen Parkausweis für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Informationen zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises (Bayern)
- Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderung in der EU
Wasserversorgung
Jagd / Fischerei / Tierhaltung
weitere Anträge
- Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
- Antrag auf auf Baumfällung oder Baumveränderung
- Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers
- Anzeige zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
- Antrag auf Aufstellung von Spielgeräten
- Antrag auf Stundung/Aussetzung
- Zustellungsvollmacht für Steuerbescheide
- Antrag auf Gastschulbesuch
- Antrag auf Errichtung eines Grabmals
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