Kommunalwahl am 8. März 2026: Deine Wahl. ©BayStMI
Kommunalwahl am 8. März 2026: Deine Wahl. ©BayStMI

Wahlbekanntmachungen für die Kommunalwahl am 08.03.2026

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Wahlbekanntmachung

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats, am 08.03.2026

Die Musterstimmzettel für die für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats sind an der Eingangstür des Rathauses Neureichenau einsehbar.

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergenisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Bekanntmachung über die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen

am Samstag, 07.03.22026 und So, 08.03.2026

Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats, am 08.03.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl der Landrätin oder des Landrats am 08.03.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Kreistags am 08.03.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge

für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge

für die Wahl der ersten Bürgermeisterin/des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neureichenau wählen die 16 Mitglieder des neuen Gemeinderates und die Erste Bürgermeisterin bzw. den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Neureichenau sowie die Mitglieder des Kreistags und die Landrätin bzw. den Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau.

Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wird. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar 2026 per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim zuständigen Wahlamt beantragt werden.

Interessante FAQs und Erklärvideos findest du unter www.deinewahl.bayern.de

Wahlflyer des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hier downloaden

Alle Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Neureichenau finden Sie unter www.neureichenau.de/wahlbekanntmachungen

Briefwahlunterlagen online beantragen

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