Wahlbekanntmachungen für die Kommunalwahl am 08.03.2026
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Wahlbekanntmachung
für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats, am 08.03.2026
Die Musterstimmzettel für die für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats sind an der Eingangstür des Rathauses Neureichenau einsehbar.
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergenisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Bekanntmachung über die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
am Samstag, 07.03.22026 und So, 08.03.2026
Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats, am 08.03.2026
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
für die Wahl der ersten Bürgermeisterin/des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neureichenau wählen die 16 Mitglieder des neuen Gemeinderates und die Erste Bürgermeisterin bzw. den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Neureichenau sowie die Mitglieder des Kreistags und die Landrätin bzw. den Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau.
Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen von der Kommune in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wird. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu.
Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar 2026 per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim zuständigen Wahlamt beantragt werden.
Interessante FAQs und Erklärvideos findest du unter www.deinewahl.bayern.de
Wahlflyer des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hier downloaden
Öffnungszeiten
Gemeinde
Montag, Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr