Gemeinde Neureichenau wird „Digitales Amt“
Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung
Gemeinde Neureichenau wird „Digitales Amt“.
Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier.
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Meldewesen
Meldeauskunft
Personalausweis/Passwesen
Bauamt
Standesamt
- Geburtsurkunde
- Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister
- Sterbeurkunde
- Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister
- Eheurkunde
- Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beantragung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls
- Anzeige einer Geburt
- Beantragung von Personenstandsurkunden – Eheschließung
- Beantragung von Personenstandsurkunden – Geburt
- Beantragung von Personenstandsurkunden – Lebenspartnerschaftsschließung
- Beantragung von Personenstandsurkunden – Sterbefall
Feuerwehrgesetz
Gaststättengesetz

Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Veranstaltungen usw.)
Gewerbeamt
- Antrag auf Betriebsfortführungsgestattung (ohne befähigten Stellvertreter)
- Antrag auf Betriebsfortführungsgestattung (durch befähigten Stellvertreter)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der Spielgeräte-Verordnung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer kleinen Lotterie/Ausspielung/Tombola
- Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)
- Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht nach Art. 7 BayLadSchlG
- Gewerbezentralregisterauskunft (nur GZR3 – Belegart 1)
- Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister
Weitere Anträge zu Gewerbeerlaubnissen, Berufszugang finden sie unter www.freyung-grafenau.de oder www.ihk-muenchen.de
Straßenverkehrsordnung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVo
- Veranstaltererklärung
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
- Antrag auf Anordnung verkehrsregeldner Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVo
- Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
Wasserversorgung
Jagd / Fischerei / Tierhaltung
*Datenschutzhinweise finden Sie hier
Öffnungszeiten
Gemeinde
Montag, Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr