Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl. I S. 213)).

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Hier finden Sie Wissenswertes zu den Wahlen und am Wahlsonntag ab 18.00 Uhr die ersten Ergebnisse.

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Weitere Informationen und Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQs) zu den anstehenden Wahlen finden Sie auch unter www.bundeswahlleiterin.de.
Die Wahlbekanntmachungen finden Sie zudem auf der Seite der amtlichen Bekanntmachungen.

Bekanntmachungen zur Europawahl 2024

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament

Wahlbekanntmachung

Beantragung von Wahlscheine und Briefewahlunterlagen

Briefwahlunterlagen & Wahlschein beantragen

Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich und kann daher nicht elektronisch erfolgen. Beachten Sie bitte zudem, dass eine Beantragung nur bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde erfolgen kann.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden. Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus. Verlorene Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Achten Sie darauf, dass zu spät gestellte Briefwahlanträge nicht mehr rechtzeitig an Sie zugestellt werden können! Briefwahlunterlagen zum Versand ins Ausland sind ebenfalls frühzeitig zu stellen, damit die Rücksendung fristgerecht erfolgen kann. Zu spät zugegangene Unterlagen können für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Beantragung-von-Wahlscheinen-und-Briefwahlunterlagen bis 08.06.2024

 

Sie können den Online-Service zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen ab sofort nutzen.

Hier geht es zum Online-Briefwahlantrag!

Die Ergebnisse zur Europawahl 2024: hier

Die Ergebnisse des Landkreises Freyung-Grafenau finden Sie am Wahltag ab 18:00 Uhr  auf der Startseite der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau

 

Öffnungszeiten
Gemeinde

Montag, Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr