Ladenschlussgesetz – Beantragung einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag
9. Oktober 2025
Mit Änderung des Ladenschlussgesetzes zum 01.09.2025 können Inhaber von Verkaufsstellen jährlich bis zu, vier individuelle verkaufsoffene Nächte, an Werktagen von 20.00 Uhr bis höchstens 24.00 Uhr durchführen. Hierfür ist eine Anzeige bei der Gemeinde Neureichenau notwendig.
Verkaufsstellen sind:
- Ladengeschäfte aller Art
- Verkaufsstände und andere Verkaufseinrichtungen, falls in Ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden.
- Verkaufseinrichtungen von Genossenschaften
An folgenden Tagen ist eine individuelle verkaufsoffene Nacht nicht möglich:
- an einem Sonntag und einem Feiertag;
- auch nicht am Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, an Heiligabend und Silvester, sowie nicht an am jeweiligen Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.
Verfahrensablauf:
Sie müssen die geplante Öffnung bei der Gemeinde Neureichenau unter Verwendung des Formblattes, welches auf der Homepage der Gemeinde Neureichenau unter Bürgerinfo/Rathaus Online/Gewerbeamt bereitgestellt wird, mindestens 14 Tage vor der geplanten Öffnung anzeigen.