Wichtiger Hinweis zur Gebühr für die Gewerbeanzeige

Betrifft: Gewerbeanmeldung, ‑ummeldung oder ‑abmeldung

Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre Gewerbeanzeige zur erstatten: Persönlich im Gewerbeamt der Gemeinde Neureichenau.
Per Post oder E-Mail mit den auf der Homepage im Bereich Gewerbeamt unter www.neureichenau.de/rathaus-online/ oder über das Bayern-Portal.

Hier fallen dann nur die Gebühren für die Gewerbeanzeige von 30,00 Euro an.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige in der Gemeinde Neureichenau ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an. Wir bitten um Beachtung.