EU-Führerschein-Pflichtumtausch – Die nächste Frist ist der 19. Januar 2026

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.
Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden müssen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die nächste Frist: 

Wisst ihr schon, dass bis zum 19. Januar 2026 alle Führerscheine umgetauscht werden müssen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden? Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld.

Der Umtausch:

Den Umtausch könnt ihr ganz einfach bei der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Freyung-Grafenau erledigen.

Für die Bearbeitung werden benötigt:

  • Antrag
  • Biometrisches Passfoto
  • persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf dem Unterschriftenkontrollblatt
  • Kopie Ihres Führerscheines (auch wenn er vom Landratsamt Freyung-Grafenau ausgestellt wurde)
  • Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (jeweils Vorder- und Rückseite)

Gerne ist Ihnen auch die Gemeindeverwaltung Neureichenau beim Antrag auf Umstellung behilflich.

Alle Fristen sowie Fragen und Antworten zum anstehenden Führerscheintausch im Überblick finden Sie hier.