Die Gemeinde Neureichenau und die Sparkasse Freyung-Grafenau unterzeichnen die Stiftungsurkunde im Großen Sitzungssaal der Gemeinde Neureichenau.
Mit der Errichtung unserer eigenen Bürgerstiftung ermöglichen wir es unseren Bürgern, gemeinnützige und mildtätige Zwecke, die ihnen am Herzen liegen, zu unterstützen. Dies sind Aktionen und Projekte im Bereich Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Sport und auch der Naturschutz, um nur einen Teil des breiten Spektrums zu nennen. Den ersten Schritt taten die Gemeinde Neureichenau und die Sparkasse Freyung - Grafenau, als die Stiftungsurkunde unterschrieben wurde.
Die Sparkasse Freyung-Grafenau, steuert 5.000 €, die Hälfte des erforderlichen Startkapitals, bei. Die andere Hälfte übernimmt die Gemeinde Neureichenau. Damit die Bürgerstiftung Neureichenau künftig auch Früchte trägt, liegt es nun an unseren Bürgern den nächsten Schritt zu tun und die Bürgerstiftung mit Spenden zu unterstützen. Also bitte unterstützen Sie unsere Bürgerstiftung, damit wir viele sinnvolle Projekte und Aktionen fördern können.
Spenden können auf das Stiftungskonto bei der Sparkasse Freyung-Grafenau, Kontonummer 601 141 62, BLZ 740 512 30 oder IBAN DE36740512300060114162 BIC BYLADEM1FRG eingezahlt werden.
Aufgrund der demographischen Entwicklung, vieler kinderloser Personen und einem Engagement für das Gemeinwesen wird erwartet, dass Menschen eine Möglichkeit suchen, ihr Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke in der Gemeinde stiften zu können. Daher bestand ein großes Interesse, eine Bürgerstiftung ins Leben zu rufen, um einen „ewigen“ Wert zu schaffen, deren Erträge zum Wohle unserer Gemeinde dauerhaft eingesetzt werden können. Stiftungen sind Vermögensmassen, die aufgrund eines Rechtsgeschäftes durch den Stifter zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes verwendet werden sollen. Solange ein Stiftungszweck nicht das Allgemeinwohl gefährdet, ist quasi jeder Stiftungszweck im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung denkbar. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gemeinnützige Zwecke, auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.
Um einen möglichst großen Kreis an potenziellen Zustiftern anzusprechen, wurde der Stiftungszweck weit gefasst. Folgende Zwecke werden umfasst:
• Öffentliches Gesundheitswesen
• Jugendhilfe
• Altenhilfe
• Kunst und Kultur
• Denkmalschutz und Denkmalpflege
• Bildung und Ausbildung • Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturgesetze der Länder, Umweltschutz
und Hochwasserschutz
• Wohlfahrtswesen
• Rettung aus Lebensgefahr
• Feuerschutz
• Sport
• Heimatpflege und Heimatkunde
• Mildtätige Zwecke
• Bürgerliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Der Wirkungskreis der Bürgerstiftung beschränkt sich auf das Hoheitsgebiet der Gemeinde Neureichenau.
Bereits ab einem Betrag von 200,00 € ist eine Zustiftung möglich. Für Beträge darunter wird die Einzahlung als Spende behandelt und als Ertrag sofort an einem Verwendungszweck ausgeschüttet. Die erwirtschafteten Erträge werden einmal jährlich ausbezahlt. Über die Stiftungsempfänger entscheidet der Stiftungsrat.
Der Stiftungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Bisher wurden seit Bestehen der Bürgerstiftung folgende Beträge ausgeschüttet:
Jahr | Betrag | Verwendungszweck |
---|---|---|
2012 | 108,90 € | -Schützenverein Kernberg für Kinder- und Jugendarbeit |
2013 | 141,12 € | -Weihnachtspäckchen für Asylbewerber |
2014 | 350,00 € | -Spende für eine bedürftige Familie |
2015 | 300,00 € 4707,00 € | -Spende für eine bedürftige Familie -Spende für Brandopfer Binder (zweckgebunden) |
2016 | 1209,71 € 231,14 € | -Spende an Waldkirchener Tafel -Spende für Brandopfer Binder (zweckgebunden) |
2017 | 2900,00 € | - aufgeteilt auf vier bedürftige Personen/Familien |
2018 | 250,00 € 120,00 € 450,00 € 300,00 € | - zur Brauchtums- und Kulturpflege - zur Unterstützung einer Ausflugsfahrt für Senioren - Sport-SAG für Ausrüstungen zur Sportförderung von Kindern - an bedürftige Kinder (zweckgebunden) |