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Landtags- und Bezirkswahlen 2023

Am 8. Oktober 2023 finden in Bayern die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und die 17. Bezirkswahlen statt.

Hier finden Sie Wissenswertes zu den Wahlen und am Wahlsonntag ab 18.00 Uhr die ersten Ergebnisse.

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Weitere Informationen und Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQs) zu den anstehenden Wahlen finden Sie auch unter www.deinewahl.bayern.de.
Die Wahlbekanntmachungen finden Sie zudem auf der Seite der amtlichen Bekanntmachungen.

Briefwahlunterlagen & Wahlschein beantragen

Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind kostenfrei. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich und kann daher nicht elektronisch erfolgen. Beachten Sie bitte zudem, dass eine Beantragung nur bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde erfolgen kann.

Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden. Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus. Verlorene Briefwahlunterlagen und Wahlscheine können nicht ersetzt werden.

Achten Sie darauf, dass zu spät gestellte Briefwahlanträge nicht mehr rechtzeitig an Sie zugestellt werden können! Briefwahlunterlagen zum Versand ins Ausland sind ebenfalls frühzeitig zu stellen, damit die Rücksendung fristgerecht erfolgen kann. Zu spät zugegangene Unterlagen können für die Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie können den Online-Service zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen ab sofort nutzen.

Hier geht es zum Online-Briefwahlantrag!

Bestandteile der Briefwahlunterlagen

Zu den Briefwahlunterlagen gehören:

  • der Wahlschein
  • zwei weiße (groß und klein) Stimmzettel (Landtagswahl)
  • der weiße Stimmzettelumschlag (Landtagswahl)
  • zwei blaue (groß und klein) Stimmzettel (Bezirkswahl)
  • der blaue Stimmzettelumschlag (Bezirkswahl)
  • der rote Wahlbriefumschlag

Wie bei der Briefwahl im Einzelnen vorzugehen ist, zeigen wir Ihnen anhand des Merkblattes für die Briefwahl.

Beachten Sie dabei bitte, dass die Stimmzettel grundsätzlich persönlich und unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag zu legen sind!

Änderung des Abstimmungsraums für den Bereich Altreichenau sowei Lackenhäuser, Klafferstraß und Riedelsbach

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

wie bereits bekannt gegeben, müssen wir aufgrund der mittlerweile sehr geringen Anzahl von Urnenwähler die bisherigen Abstimmungsräume in den Grundschulen Altreichenau und Lackenhäuser auflösen und diese zwei Bereiche zu einem Wahlbezirk zusammenfassen.

Der gemeinsame Abstimmungsraum befindet sich künftig im großen Sitzungssaal des Rathauses. Die Abstimmungsräume sind auf ihrer Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt.

Wir hoffen Sie haben Verständnis für diese Maßnahme. Sie können davon ausgehen, dass es uns nicht leicht gefallen ist, diese über Jahrzehnte bestehenden Walräume aufzugeben. Allerdings lassen uns die nur mehr knapp über 200 Urnenwähler pro Bezirk auf über 70% der Wähler, keine andere sinnvolle Möglichkeit zur Beibehaltung der bestehenden Regelung.

Ihre Gemeindeverwaltung Neureichenau

Hier finden Sie die Ergebnisse zur Landtagswahl 2023

Hinweis: Die Ergebnisse werden am 08.10.2023 ab 18:00 Uhr nach Auszählung eingestellt.

Hier finden Sie die Ergebnisse zur Bezirkswahl 2023

Hinweis: Die Ergebnisse werden am 08.10.2023 ab 18:00 Uhr nach Auszählung eingestellt.

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Gemeinde Neureichenau

Hier finden Sie die Wahlergebnisse des Wahlkreises 205 Passau Ost

Hier finden Sie die Wahlerbensisse des Freistaats Bayern

Hier finden Sie die Ergebnisse zur Bezirkswahl 2023

Hinweis: Die Ergebnisse werden am 08.10.2023 ab 18:00 Uhr nach Auszählung eingestellt.

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Gemeinde Neureichenau

Hier finden Sie die Wahlergebnisse des Wahlkreises 205 Passau Ost

Hier finden Sie die Wahlerbensisse des Freistaats Bayern

Öffnungszeiten
Gemeinde

Montag, Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr