Bei Fragen rund um das Thema Breitband steht Ihnen unser Breitbandpate Herr Rothbauer gerne zur Verfügung.
Anschrift:
Gemeinde Neureichenau
Herr Rothbauer
Dreisesselstraße 8
94089 Neureichenau
Tel. 0 85 83 / 96 01 13
Fax 0 85 83 / 96 01 10
E-Mail:
andreas.rothbauer@neureichenau.de
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Gemeinde Neureichenau hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt:
1a_Karte_IST-Analyse_vor_ME_Neureichenau_2016-01-26
1b_Tabelle_Ist-Analyse_vor_ME_Neureichenau
Die Gemeinde Neureichenau führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Der Förderschritt Markterkundung wird aufgrund des neuen Förderprogrammes hiermit neu gestartet.
Die weitere Durchführung des Breitbandausbaues erfolgt nach der neuen Breitbandförderrichtlinie vom 10. Juli 2014.
2a Markterkundung Bekanntmachung
Ergebnis der Markterkundung - Frist 28.01.2016 bis 16.03.2016
Die Gemeinde Neureichenau hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt
3a Markterkundung Ergebnis
3b Karte nach Markterkundung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Die Gemeinde Neureichenau führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.
4a Bekanntmachung Auswahlverfahren
4b Karte_vorl. EG Gesamt
4c Karte EG_1_2
4d Karte EG_3
4e Karte EG_4
4f Karte EG_5
4g Karte EG_6
4h Karte EG_7_8
4i Karte EG_9
Breitbandausbauvertrag
Anlage Beispiel Wertungsvorgehen
Anlage Erklärung zum Kooperationsvertrag
Anlage Erklärung zur Bürgschaft
Anlage Leistungsbeschreibung und Bieterangaben
Erläuterungen zu Leistunsbeschreibung und Bieterangaben
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Muster WL Hinweis
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Neureichenau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Die Gemeinde Neureichenau gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewähltem Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Neureichenau entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Weitere Informationen zum Breitbandausbau der Gemeinde Neureichenau finden sie auch unter